Hierbei handelt es sich um Sitzungen, die vorgesehen sind, bevor die eigentliche Psychotherapie beginnt. Die Therapeutin oder der Therapeut fragt den Patienten oder die Patientin nach den Beschwerden und stellt eine Diagnose, falls eine psychische Störung vorliegt. Am Ende wird gegebenenfalls ein anonymisierter Bericht erstellt, in dem erklärt wird, wie der Patientin oder dem Patienten geholfen werden kann und wie viele Therapiestunden dafür wahrscheinlich gebraucht werden. Ein Gutachter oder eine Gutachterin von der Krankenkasse kann diesem Bericht bzw. dem Antrag auf eine Behandlung dann zustimmen oder nicht. Falls eine Zustimmung erfolgt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Therapie.