Wer bietet eine Therapie an?

Psychologe, Psychotherapeutin, Psychiater, … wenn man sich einen ersten Eindruck verschaffen will, wer Psychotherapien anbietet, stößt man auf viele unterschiedliche Begriffe, die zwar ähnlich klingen, sich aber grundlegend unterscheiden. Deswegen haben wir hier für dich aufgelistet, was hinter den häufigsten Berufsbezeichnungen steckt und welche professionelle Person wofür zuständig ist.

Wer macht was?

Psychologin und Psychologe

Psychologinnen und Psychologen haben das Psychologie-Studium abgeschlossen, das heißt, sie sind Expertinnen und Experten auf dem Gebiet der Psychologie. Sie sind Diplom-Psychologinnen und Diplom-Psychologen oder haben einen Master-Abschluss in Psychologie. Sie arbeiten oft in Beratungsstellen und Kliniken, bieten dort Hilfestellungen und unterstützende Gespräche an und sind dort meistens verantwortlich für die erste Diagnose. Eine Psychotherapie können und dürfen sie noch nicht durchführen, denn dazu gehört eine zusätzliche Ausbildung zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten.

Psychotherapeutin und Psychotherapeut

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben das Psychologie-Studium absolviert und danach eine mehrjährige therapeutische Ausbildung gemacht. Das heißt, dass sie Expertinnen und Experten auf dem Bereich der Psychologie sind und darüber hinaus gelernt haben, Menschen zu therapieren. Sie können und dürfen in Kliniken und eigenen Praxen behandeln. Meistens sind Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auf eine bestimmte Therapieform spezialisiert.

Psychiaterin und Psychiater

Psychiaterinnen und Psychiater sind Ärztinnen und Ärzte, die sich in ihrer anschließenden Facharzt-Ausbildung auf den Bereich der Psychiatrie spezialisiert haben. Das heißt, dass sie ein Medizinstudium absolviert haben und Expertinnen und Experten im Bereich der physischen, also körperlichen Gesundheit sind, zusätzlich aber auch über das Zusammenspiel zwischen Körper und Psyche Bescheid wissen. Sie dürfen – im Gegensatz zu den vorher genannten Expertinnen und Experten – auch Medikamente verschreiben. Manche Psychiaterinnen und Psychiater bieten ebenfalls Psychotherapien an, für die sie ähnlich wie z.B. Psychologen und Psychologinnen eine Weiterbildung machen: Dann sind sie als sogenannte ärztliche Psychotherapeutin oder ärztlicher Psychotherapeut tätig.

Facharzt und Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Fachärztinnen und Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sind Ärztinnen und Ärzte, die sich nach dem Abschluss des Medizinstudiums im Rahmen ihrer Facharztausbildung auf dem Gebiet der Psychosomatik und Psychotherapie spezialisieren. Sie können Medikamente verschreiben, bieten zugleich Psychotherapie an und arbeiten in Kliniken oder in ihrer eigenen Praxis. Diese Fachrichtung hat eine Besonderheit: Sie berücksichtigt, dass psychische Probleme körperliche Beschwerden auslösen können – und andersherum körperliche Probleme psychische Beschwerden auslösen oder sich durch psychische Beschwerden ausdrücken können. Die Entstehung der Krankheit wird hier ganzheitlich betrachtet, also als ein Zusammenspiel aus körperlichen, seelischen und sozialen Aspekten.

Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutin und -Psychotherapeut

Kinder- und Jugendliche-Psychotherapeutinnen und -Psychotherapeuten sind Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen oder Pädagoginnen und Pädagogen, die eine entsprechende Ausbildung auf diesem speziellen Gebiet absolviert haben. Das heißt, dass sie ein Studium der Medizin, Psychologie oder Pädagogik abgeschlossen haben und anschließend gelernt haben, wie man besonders Kinder und Jugendliche therapiert. Sie therapieren Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr. Wenn die Therapie vor dem 21. Lebensjahr begonnen wurde und abgeschlossen werden soll, kann sie natürlich noch bei der gleichen Therapeutin oder dem gleichen Therapeuten weitergeführt werden.

Und die, die so ähnlich klingen?

Manchmal liest man auch Berufsbezeichnungen wie „Psychotherapie nach HPG“ oder „Heilpraktikerin Psychotherapie“. Wichtig ist zu wissen, dass Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker meistens keine Psychotherapieausbildung absolviert haben und zuvor meist auch nicht Psychologie oder Medizin studiert haben. Sie haben außerdem keine Kassenzulassung – eine Behandlung bei ihnen wird nicht von den Krankenversicherungen bezahlt. Sie haben zwar eine Prüfung abgelegt, allerdings ist es schwierig, nur anhand ihrer Berufsbezeichnung auf die Qualität ihrer Behandlung zu schließen.

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