Zwangseinweisung (PsychKG)

Unter Zwangseinweisung im Sinne des PsychKG versteht man die Unterbringung von Personen – auch gegen ihren Willen – , wenn  Anzeichen einer psychischen Erkrankung vorhanden sind. Sie wird durchgeführt, wenn zu befürchten ist, dass die psychische Erkrankung zu einer Selbst- oder Fremdgefährdung führen kann. Die Zwangseinweisung wird als Schutzmaßnahme für die Person und der Umgebung bzw. Gesellschaft durchgeführt.

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