Schweigepflichtsentbindung

Wenn man dem Arzt, der Ärztin, der Therapeutin, dem Therapeuten erlauben möchte, mit anderen über das zu sprechen, was man ihr oder ihm in der Behandlung erzählt, kann man eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben. Man kann die Entbindung jederzeit zurückziehen. Wenn die Gefahr besteht, dass man sich selbst oder andere verletzt, gilt die Entbindung der Schweigepflicht, ohne dass man selbst das erlauben muss.

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