Schweigepflicht

Wenn man sich ärztlich, psychologisch oder auf andere Weise medizinisch behandeln lässt, hat der oder die Behandelnde (z.B. Arzt, Ärztin) automatisch eine Schweigepflicht. Das bedeutet, dass sie oder er, nicht mit anderen darüber sprechen darf, was man ihm oder ihr während der Behandlung über sich erzählt.  Das, was man sagt, ist also ein Geheimnis zwischen einem selbst und dem oder der Behandelnden.

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