Kosten; Kostenerstattungsverfahren

Bei der Kostenerstattung im Rahmen der Krankenversicherung wird das für eine ärztliche/psychotherapeutische Leistung gezahlte Geld von der Krankenkasse erstattet. Bei Privatversicherungen ist dies der Normalfall, bei gesetzlichen Krankenversicherungen ist dieses Verfahren die Ausnahme, da bei gesetzlichen Krankenversicherungen die Leistungen nicht vom Patienten bezahlt werden müssen, sondern direkt von der Krankenkasse übernommen werden.  Bei Kostenerstattungsverfahren in Bezug auf die Psychotherapiebehandlung geht es darum, dass die Krankenkasse Prüfung des Antrags die Kosten für eine Psychotherapie bei einem nicht niedergelassenen Psychotherapeuten übernehmen kann, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind z.B. wenn die Behandlung sehr dringlich ist und trotz langer Suche kein Platz gefunden wurde.

en_USEN