Einzugsgebiet

Der Ort, in dem man wohnt, lässt sich räumlich abgrenzen z.B. durch Stadtteile. Kliniken bzw. Krankenhäuser werden Einzugsgebieten zugeordnet, d.h. wenn man krank wird, wird man zunächst in die nächst gelegene oder für den Wohnort zuständige Klinik gefahren oder darf diese selbst aufsuchen. Ein Abweichen von dieser Regelung ist in der Regel nicht möglich, damit versucht man auch die Auslastung der Kliniken gleich zu verteilen.

en_USEN